Leistungen · Umspannwerke

Planung & Genehmigung von Umspannwerken

Wir übernehmen die gesamte Planung Ihres Umspannwerks – von den ersten Layoutkonzepten und Variantenuntersuchungen über die Genehmigungsplanung und Behördenabstimmungen bis zur detaillierten Ausführungsplanung. In jeder Projektphase arbeiten unsere Fachplaner aus Primärtechnik, Sekundärtechnik und Bautechnik eng zusammen. In der Planungsabteilung haben wir bereits über 250 Projekte im Bereich 110-kV-Umspannwerke realisiert bzw. bearbeitet.

Umspannwerk mit zwei Leistungstransformatoren, Hochspannungsschaltanlage und Netzanschlusspunkt zur Anbindung von Windenergieanlagen an das Stromnetz.

Unser Prozess

Der Genehmigungsprozess in drei Phasen

Die Planungs- und Genehmigungsphase ist meist der zeitkritische Abschnitt eines Umspannwerk-Projekts. Wir begleiten Sie durch alle drei Phasen – als übergeordneter Partner aus einer Hand.

Entwurfsplanung

Layoutkonzepte, Übersichtsschaltpläne und Netzanschlusskonzepte legen den Grundstein.

Genehmigungsplanung

Vollständige Bauantragsunterlagen und aktive Behördenabstimmung bringen die Genehmigung.

Ausführungsplanung

Detailplanung aus vier Disziplinen für Fertigung und Montage.

Leistungen im Detail

Was wir in jeder Phase leisten

Der Grundstein für den Projekterfolg. Wir berücksichtigen die technischen Anschlussbedingungen der Energieversorger (TAB Hochspannung), die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie wirtschaftliche und betriebliche Aspekte.

  • Umspannwerks- und Anlagenlayouts; Betriebsgebäude, Trafowannen und deren Anordnung
  • elektrotechnische und bauliche Konzepte; Übersichtsschaltpläne (Single Line Diagrams)
  • Netzanschlusskonzepte; technische Berechnungen und Dimensionierungen
  • Variantenuntersuchungen; Abstimmung mit EVU, Netzbetreibern und Behörden

Rechtliche Grundlagen

Rechtlicher Rahmen für die Genehmigung von Umspannwerken

Bei der Genehmigung eines 110-kV-Umspannwerks zum Beispiel, sind mehrere rechtliche Grundlagen zu beachten. Wir ordnen die wichtigsten Aspekte transparent ein, damit von Anfang an klar ist, welche Verfahren in unserer Verantwortung liegen und welche beim Kunden.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren betrifft den Energiepark des Kunden und liegt in dessen Verantwortungsbereich – nicht das Umspannwerk selbst. Mittelbar besteht eine Abhängigkeit, da ohne Genehmigung des Parks auch das zugehörige Umspannwerk nicht sinnvoll umsetzbar ist.

Baugenehmigung

In unserer Genehmigungsplanung bezieht sich die Baugenehmigung ausschließlich auf das Umspannwerk und gegebenenfalls die dazugehörigen Hilfsmasten. Die Hilfsmasten werden dabei im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 43 bearbeitet.

§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich)

Da unsere Projekte größtenteils im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien entstehen, gelten sie als privilegierte bzw. teilprivilegierte Vorhaben und können grundsätzlich auch im Außenbereich realisiert werden. Diesen Aspekt erläutern und begründen wir in jedem unserer Bauanträge.

Bebauungsplan

Nur in seltenen Fällen liegt für ein Projekt bereits ein Bebauungsplan vor. Ist das der Fall, berücksichtigen wir dessen Vorgaben selbstverständlich in der Planung.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Genehmigung von Umspannwerken

Der Flächenbedarf hängt von Spannungsebene, Anlagenkonfiguration und Standort ab. Den konkreten Bedarf ermitteln wir in der Entwurfsplanung anhand des Anlagenlayouts.

Kontakt zu uns

Planungssicherheit von Anfang an

Genehmigungsplanung, Zeitpläne, behördliche Abstimmungen – wir begleiten Sie durch die gesamte Planungsphase.